AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Werbemarkt Röh (nachfolgend WR genannt).
1. Angebote
Mündliche oder fernmündliche Angebote bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweiligen Höhe.
2. Entwürfe
Vorentwürfe sind alle skizzenhaften grafischen Konzepte. Diese sind unser urhebergeschütztes Eigentum und dürfen weder nachgebildet, vervielfältigt, noch an dritte Personen, zu welchen Zweck auch immer, überlassen oder zu Kenntnis gebracht werden. Für alle, aus welchem Grunde immer, nicht zur weiteren Ausführung gelangenden, urheberrechtlich geschützten Vorarbeiten (deren Vorlagen uns auf Verlangen unverzüglich zurückzustellen sind) gebührt uns für den Zeitaufwand und die geistige Leistung ein angemessenes Honorar.
Mit der Bezahlung desselben erlangt der Auftraggeber keinerlei Rechte an diesen Leistungen. Jede Nutzung ist unzulässig. Das Skizzenhonorar beträgt in der Regel mindestens ein Drittel des für die Arbeit zu leistenden Honorar.
Unentgeltliche Entwürfe dürfen weder angeboten noch verlangt werden. Ein zwischen uns und dem Kunden vereinbarter Vorbehalt der Unverbindlichkeit eines Entwurfes bezieht sich nur auf die eventuelle Auftragserteilung durch den Kunden.
3. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind nach Lieferung oder Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen bzw. zu vertraglich vereinbarten Zahlungsterminen spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Rechnung zu leisten. Bei größeren Aufträgen können, der geleisteten Arbeit entsprechend, Zwischenrechnungen ausgestellt oder Teilzahlungen gefordert werden.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen der Werbefirma ein Zurückhaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen. Bei Neukunden und einen Auftragswert ab 1000 €, behalten wir uns vor, eine Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes geltend zu machen.
4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollen Bezahlung bleiben die gelieferten Waren aller Art, sowie Vorschläge, Texte, Entwürfe usw. im Eigentum des WR. Hier verbleiben auch nach Zahlung des Honorars der Firma bzw. der Pauschalvergütung sämtliche nicht ausdrücklich auf den Auftraggeber übertragenen Schutzrechte an ihren Leistungen. Insbesondere darf der Auftraggeber Leistungen der WR nur für den Zweck in Anspruch nehmen, für den sie bestellt und erworben sind. Der WR ist als Inhaber der Urheberrechte befugt, seine Arbeiten zu signieren.
Der WR ist berechtigt, die von ihm geschaffenen Werbemittel im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden. Im Hinblick auf das bei dem WR liegende Urheberrecht ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Vorschläge, Texte, Entwürfe usw. ohne Zustimmung des WR zu ändern oder zu ergänzen oder die Änderung oder Ergänzung durch einen Dritten zu veranlassen.
5. Nutzungs-und Urheberrechte
Der WR bleibt grundsätzlich Eigentümer der Urheberrechte an sämtlichen Arbeiten, die durch oder mit seiner Hilfe entstanden sind. Änderungen oder Weitergaben durch den WR gestalteter Arbeiten sind nicht gestattet. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, beschränken sich die Nutzungsrechte auf eine einmalige Nutzung zu den Zweck, für den die Arbeit konzipiert und/oder gestaltet wurde.
Werden unsere urheberrechtlich geschützten Leistungen über die vereinbarte Form, den Zweck und Umfang hinaus genutzt, so ist der Kunde verpflichtet, uns hierfür einen weiteren zusätzlichen angemessenen Lohn zu bezahlen.
6. Fremdleistungen
Die Werbefirma ist berechtigt, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber ggf. auch durch Dritte zu erfüllen. Eine Information das Auftraggebers hierüber ist nicht notwendig.
7. Gewährleistung
Mängel sind spätestens innerhalb einer Woche nach Erbringung der vereinbarten Leistungen detailliert bekantzugeben. Verbesserungen oder Ersatzlieferungen sind ausschließlich von uns in angemessener Zeit durchzuführen.
8. Genehmigung der Muster
Der WR verpflichtet sich, vor der Herstellung von Werbemitteln jeweils die Genehmigung des Auftraggebers bzw. eines seiner Beauftragten oder Bevollmächtigten einzuholen.
Dies geschieht dadurch, dass die Entwürfe für die Werbemittel vom Auftraggeber bzw. seinem Bevollmächtigten für die Weiterverarbeitung schriftlich auf dem von der Werbefirma vorgelegten Freigabeformular freigegeben werden.
9. Lieferzeit
Die vertraglich vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Annahme des Auftrages. Falls Unterlagen fehlen, beginnt die Lieferzeit zu dem Zeitpunkt, ab dem alle notwendigen Arbeitsunterlagen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurd
Für die Dauer der Prüfung von übersandten Korrekturabzügen und Entwürfen wird der Lauf der Lieferzeit unterbrochen.
10. Lieferungen
Grundsätzlich gelten Lieferungen ab Betriebsstandort Bad Elster. Ab einer Entfernung von 10 km, behalten wir uns vor Transportkosten zu verlangen.